Ungerechtfertigte fristlose Entlassung eines Hockeyspieler


Der Hockeyclub Genf-Servette muss einem ehemaligen Spieler rund eine halbe Million Franken Lohn nachzahlen. Dies entschied das Bundesgericht nach beinahe 5jährigem juristischem „Hickhack“. Der Spieler wurde vom HC Genf-Servette aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weiterbeschäftigt. Auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung konnten sich Club und Spieler aber nie einigen. Das Bundesgericht sah es nun letztinstanzlich als erwiesen an, dass der Arbeitsvertrag ungerechtfertigt gekündigt wurde. Für eine fristlose Kündigung sind nämlich gemäss Art. 337 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) wichtige Gründe vorausgesetzt. Die vom Club geltend gemachten Gründe des Abfallens der Leistung des Spielers (die im Sport ohnehin nur schwer nachweisbar ist) sowie mangelnder Finanzen genügtem dem Bundesgericht nicht.