Schlittelunfall


Der schwere Schlittelunfall einer Frau hat für den Pistenchef und den verantwortlichen Wegmeister keine strafrechtlichen Folgen. Laut einem Urteil des Bundesgerichts fällt eine strafrechtliche Verantwortung der Wegbetreiber deshalb ausser Betracht, weil die Gruppe mit der Frau den Schlittelweg bewusst verliess und sich eigenverantwortlich in Gefahr begab. 

 

Urteil des Bundesgerichts 6B_659/2008

vom 25. November 2008.