Sehnenriss beim Volleyballspiel ist ein Unfall


Eine Frau erlitt beim Volleyballspiel einen Achillessehnenriss, nachdem sie auf eine von der Gegnerin gespielte Finte reflexartig aus dem Stand gestartet war, um den Ball abzunehmen. Das Sozialversicherungsgericht (des Kantons Zürich) qualifiziert die Verletzung als unfallähnliche Körperschädigung und bejahte damit die Leistungspflicht der Unfallversicherung (anstelle der Krankenkasse). 

Urteile UV.2006.00156 und UV.2006.00203 der IV. Kammer des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 7. September 2007.