Rechtsberatung


Der BVS organisiert einen unentgeltlichen juristischen Beratungsdienst für seine Mitgliedverbände und –vereine. Die Beratung erfolgt durch einen patentierten und in sportrechtlichen Belangen spezialisierten Rechtsanwalt des Kantons Graubünden, der vom Vorstand des BVS bestimmt wird.

 

Derzeit ist dies:


Dr. iur. Werner Jörger

Rechtsanwalt Notar Mediator SAV

Kornplatz 12

7000 Chur

 

T 081 252 64 64

F 081 252 56 49

 

Die Tätigkeit der Rechtsberatungsstelle besteht in umfassender Beratung in allen sportrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen des Vereins- und Verbands- sowie Haftpflichtrechts, aber auch beispielsweise bei vertrags- oder steuerrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb.

 

Die Rechtsberatung ist grundsätzlich unentgeltlich.

 

Entsteht der Rechtsberatungsstelle im Einzelfalle voraussichtlich ein übermässiger Aufwand, legt sie den Fall dem Vorstand des BVS vor und dieser entscheidet, ob die weiteren Bemühungen der Rechtsberatungsstelle zu Lasten des BVS oder des Mitglieds gehen.

 

Die Rechtsberatung erfolgt im Büro des beauftragten Rechtsanwalts. Mitgliedverbände oder –vereine, welche die Rechtsberatungsstelle in Anspruch nehmen wollen, setzen sich mit dem Präsidenten des BVS oder direkt mit dem beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung.