SUVA-Leistungen nach Tauchunfall gekürzt


Ein verunfallter Taucher muss sich die Halbierung der Geldleistungen der Suva gefallen lassen. Der Mann war mit einem ihm unbekannten Sportkollegen in einem Bergsee auf über 45m Tiefe getaucht. Dort kam es beim Betroffenen vermutlich auf Grund der tiefen Temperaturen zu Problemen mit der Tauchausrüstung. Der Kollege schwamm zu Hilfe, hantierte aber unglücklich und stellte die Sauerstoffzufuhr ab, worauf der Taucher einen Schnellaufstieg durchführen musste und ein Dekompressionstrauma erlitt. Heute ist er wegen der Folgen teilweise gelähmt. Die Suva kürzte ihre Geldleistungen (Taggelder und Rente) um 50%, da er bei dem Tauchgang ein Wagnis einging. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass der Taucher sich auf den verhängnisvollen Tauchgang nicht genügend vorbereitete und damit ein Wagnis einging. 

 

Urteil des Bundesgerichts 8C_144/2007

vom 11. Juni 2008.