Ein verunfallter Taucher muss sich die Halbierung der Geldleistungen der Suva gefallen lassen. Der Mann war mit einem ihm unbekannten Sportkollegen in einem Bergsee auf über 45m Tiefe
getaucht. Dort kam es beim Betroffenen vermutlich auf Grund der tiefen Temperaturen zu Problemen mit der Tauchausrüstung. Der Kollege schwamm zu Hilfe, hantierte aber unglücklich und stellte die
Sauerstoffzufuhr ab, worauf der Taucher einen Schnellaufstieg durchführen musste und ein Dekompressionstrauma erlitt. Heute ist er wegen der Folgen teilweise gelähmt. Die Suva kürzte ihre
Geldleistungen (Taggelder und Rente) um 50%, da er bei dem Tauchgang ein Wagnis einging. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass der Taucher sich auf den verhängnisvollen Tauchgang nicht genügend
vorbereitete und damit ein Wagnis einging.
Urteil des Bundesgerichts 8C_144/2007
vom 11. Juni 2008.