Strafbarkeit eines groben Fouls im Eishockey


Das grobe Foul des Eishockeyspielers Kevin Miller (HC Davos) an Andrew McKim (ZSC Lions) stellte eine strafbare Körperverletzung dar. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht und hebt damit einen zuvor vom Obergericht des Kantons Zürich ergangenen Freispruch auf. In einer Meisterschaftspartie der Nationalliga A vor 8 Jahren wurde McKim kurz vor Schussabgabe von hinten in den Rücken gecheckt. Dadurch fiel er vornüber und schlug mit dem Kopf auf dem Eis auf. Die dabei erlittenen Verletzungen zwangen McKim zur Aufgabe seiner Profikarriere. Unbestritten war, dass Miller die Spielregeln grob verletzt hatte. Das Obergericht war jedoch zum Schluss gekommen, dass er das grobe Foul weder in Kauf nahm noch fahrlässig handelte; dies deshalb, weil Miller zu einem erlaubten Bodycheck habe ansetzen wollen, was ihm aber fatalerweise misslungen sei. Für das Bundesgericht war dagegen erwiesen, dass Miller wegen seiner riskanten Zufahrt auf den Gegenspieler nicht mehr in der Lage war, ein Ausweich- oder Bremsmanöver einzuleiten. Dadurch habe er sich in eine unkontrollierbare Situation manövriert. Wer so Eishockey spielt, nehme einen unerlaubten Check und eine damit verbundene Körperverletzung in Kauf.

 

Urteil des Bundesgerichts 6B_298/2007

vom 24. Oktober 2007.