Skiunfall im offenen Zielraum


Bei einem Skirennen (in Splügen GR) sperrten die Verantwortlichen den Zielraum nicht vollständig ab. Deshalb fuhr ein Rennfahrer nach dem Zieleinlauf in einen Knaben und verletzte ihn schwer. Dafür wurden der Pisten- und Rettungschef, der Schiedsrichter, der Wettkampfleiter und der Streckenchef wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu Bussen (zwischen 1'000 und 3'000 Franken) verurteilt. Für das Bundesgericht geht das in Ordnung. Der Rennläufer fuhr zwar, ohne zu bremsen, einfach weiter; der Unfall wäre aber vermeidbar gewesen, wenn der Zielraum vollständig abgesperrt und abgegrenzt gewesen wäre. 

Urteil des Bundesgerichts 6S_1/2007

vom 27. April 2007.